Eltern-ABC

Damit die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus gut gelingt, informieren wir Sie im Folgenden über jene Inhalte, die Sie als Eltern wissen und beachten sollten.

A wie Anfangsunterricht

„Auf den Anfang kommt es an.“ Beim Übergang vom Kindergarten in die Grundschule benötigen Kinder die Unterstützung ihrer Eltern, um nach und nach selbstständig verantwortlich für ihre schulischen Belange und Aufgaben zu werden. Dies kann von Kind zu Kind unterschiedliche sein. Lassen Sie Ihr Kind wöchentlich den Ranzen aufräumen und die Federmappe ordnen, wozu auch das Anspitzen stumpfer Stifte und die Ergänzung verlorener Materialien gehört.

Sind nach einigen Monaten noch zwei Bleistifte, Anspitzer, Radiergummi, Kleber und Schere vorhanden und funktionsfähig? Unterstützen Sie Ihr Kind, indem Sie es nach Hausaufgaben und Elterninformationen fragen. Ab und zu bekommen die Kinder ihr Sportzeug mit nach Hause zum Waschen. Bitte denken Sie montags daran, es wieder mit zur Schule zu geben.

Ä wie Änderung der Stammdaten

Wenn Sie umziehen, sich Ihre Telefonnummer ändert oder eine neue Notfallnummer eingetragen werden soll, schreiben Sie uns unter grundschule@kirchwalsede.de und der Klassenleitung Ihres Kindes bitte umgehend eine E-Mail mit den neuen Angaben. Herzlichen Dank!

B wie Badesachen

Der Schwimmunterricht findet im Freibad Bothel statt. Hierfür benötigt ihr Kind eine Badehose/einen Badeanzug, ein Handtuch, Badeschlappen, Shampoo, einen Bademantel oder ein weiteres großes Handtuch.

B wie Befreiung vom Unterricht

In besonderen Einzelfällen (beispielsweise aus wichtigen familiären Gründen) können Eltern einen schriftlichen Antrag bei der Schulleitung für eine begrenzte Unterrichtsbefreiung stellen. Unmittelbar vor und nach den Ferien darf eine Befreiung nur ausnahmsweise in den Fällen erteilt werden, in denen die Versagung eine persönliche Härte bedeuten würde.

B wie Busfahrt

Die Kinder aus Riekenbostel, Süderwalsede und Westerwalsede kommen mit dem Bus zur Schule. In Einzelfällen kann es durch Baustellen oder Staus dazu kommen, dass der Schulbus der Linie 887 bzw. der Kleinbus zu spät kommt oder ganz ausfällt. Wenn dies morgens der Fall ist, können die Eltern sich unter der Rufnummer des VBN: 0421 – 596059 informieren und – wenn möglich – das Kind mit dem Auto/mit einer Fahrgemeinschaft zur Schule bringen. Bei einer deutlichen Verspätung oder einem Ausfall des Busses am Mittag oder Nachmittag nehmen wir mit den Eltern der betroffenen Kinder telefonisch Kontakt auf und klären, wie das Kind nach Hause kommt. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass wir zumindest eine der Notfallnummern erreichen können.

E wie Elternabend

Der erste Elternabend im 1. und 3. Schuljahr findet innerhalb eines Monats nach Schulbeginn statt. Zu allen weiteren Elternabenden laden die/der Vorsitzende der Klassenelternschaft gemeinsam mit der Klassenleitung ein und legen eine Tagesordnung fest. Es finden in der Regel zwei Elternabende pro Schuljahr statt.

E wie Elterngespräche

Einmal im Jahr, in der Regel im November, werden feste Elternsprechtage bzw. -stunden von Seiten der Schule angeboten. Sie liegen zeitlich so, dass es auch Berufstätigen möglich ist, diese wahrzunehmen. In Einzelgesprächen kann mit den Klassen- und Fachlehrerinnen besprochen werden, was Sie bewegt. Wenn es während des Schuljahres Gesprächsbedarf gibt, vereinbaren Eltern und Lehrkräfte einen individuellen Termin.

E wie Elternmitwirkung

Im Laufe eines Schuljahres benötigt die Klasse Ihres Kindes immer wieder die tatkräftige Unterstützung durch Sie als Eltern. Die Klassenleitung Ihres Kindes wird Sie ansprechen, ob Sie zum Beispiel bei der Vorbereitung eines Klassenspielenachmittags, beim adventlichen Basteltags, beim Weihnachtsbackens, bei einer Fahrgemeinschaft zu einem Ausflugsziel oder einem Unterrichtsgang, beim Gartentag oder beim sommerlichen Sportfest unterstützend für die Klasse Ihres Kindes tätig werden können. Diese Aktivitäten bereichern das Schulleben Ihrer Kinder in besonderer Weise und wir bedanken uns sehr bei allen Mitwirkenden.

E wie Elternvertreter

Die Erziehungsberechtigten einer Klasse bilden die Klassenelternschaft. Sie wählen auf dem ersten Elternabend im ersten und dritten Schuljahre eine/n Vorsitzende/n und eine/n Stellvertreter/in. Niemand kann an derselben Schule zum Vertreter oder Stellvertreter mehrerer Klassen gewählt werden. Die Amtszeit dauert in der Regel zwei Schuljahre, eine Wiederwahl ist zulässig. Stimmberechtigt ist je Kind ein(e) Sorgeberechtigte(r). Die beiden Elternvertreter/innen sind automatisch Mitglied im Schulelternrat und beraten dort zu klassenübergreifenden Themen und Belangen.

Die Klassenelternschaft wählt außerdem zwei Vertreter/innen und eine/n Stellvertreter/in für die Klassenkonferenz, ebenfalls für eine Dauer von zwei Jahren. Klassenkonferenzen werden z.B. als Zeugniskonferenzen oder bei Bedarf auch als Erziehungsmittel- oder Ordnungsmaßnahmenkonferenzen abgehalten.

F wie Fachkonferenz

Zwei vom Schulelternrat gewählte Elternvertreterinnen beraten bei Bedarf gemeinsam mit den Lehrkräften in den Fachkonferenzen der Fächer Deutsch, Mathematik, Sachunterricht, Englisch, Kunst, Musik, Religion, Sport, Textiles Gestalten und Werken. Dort wird über die Belange der jeweiligen Fächer beraten und die das Fach betreffenden Beschlüsse fassen.

F wie Federmappe

In der Federmappe bzw. im „Schlamper“ Ihres Kindes sollten immer folgende Dinge enthalten sein: 2 Bleistifte, 1 Anspitzer, 1 Radiergummi, 1 Lineal, 1 Klebestift, Buntstifte in mindestens vier Farben, in Klasse 4 zusätzlich: Geodreieck und Zirkel.

Lassen Sie sich von Ihrem Kind regelmäßig den Zustand der Federmappe zeigen, bei Bedarf ersetzen Sie bitte verlorene oder beschädigte Materialien.

G wie Gesamtkonferenz

Von der Gesamtkonferenz werden wichtige schulische und pädagogische Angelegenheiten beraten und genehmigt. Der/die Schulelternratsvorsitzende kann der Gesamtkonferenz Vorschläge zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen und an deren Beratung mitwirken. Der Gesamtkonferenz gehören an:

1. Schulleiter als Vorsitzender
2. Schulelternratsvorsitzende/r und Stellvertreter/in sowie 2 weitere Mitglieder des Schulelternrats
3. alle Lehrkräfte und pädagogischen Mitarbeiterinnen
4. Vertreter der Samtgemeinde

H wie Hausaufgaben

Hausaufgaben sind zur Festigung der im Unterricht vermittelten Kenntnisse, zur Übung, Vertiefung und Anwendung der von den Kindern erworbenen Fähigkeiten sowie zur Förderung selbstständigen und eigenverantwortlichen Arbeitens erforderlich. Die Kinder werden je nach Belastbarkeit unterschiedlich zügig und konzentriert arbeiten können. Es gelten Richtwerte hinsichtlich der Dauer von 30 Minuten für die 1. und 2. Klasse und 45 Minuten für die 3. und 4. Klasse. Falls Ihr Kind bei konzentrierter Arbeitsweise deutlich länger für die Hausaufgaben benötigt, informieren Sie bitte die jeweilige Klassenleitung oder Lehrkraft. Wichtig bleibt auch bei den Hausaufgaben: Lassen Sie die Kinder möglichst selbstständig arbeiten und dabei lernen, Eigenverantwortung zu übernehmen.

L wie Lehrmittel

Sie können bestimmte Lehrmittel gegen ein festgesetztes Entgelt bei der Schule ausleihen oder diese selbst anschaffen. Wenn Sie sich für die Lehrmittelausleihe entscheiden, sollten diese einen Schutzumschlag erhalten. Sie müssen die Schulbücher nach einem Jahr in einem angemessenen Zustand zurückgeben. Bei ausgelaufener Flüssigkeit, umgeknicktem Einband oder extremer Verschmutzung von Schulbüchern müssen Erziehungsberechtigte für die Kosten der Neu- und Ersatzbeschaffung aufkommen. Im 4. und 5. Jahr der Ausleihe wird kein Ersatz mehr verlangt.

K wie Klassenkonferenz

Der Klassenkonferenz gehören alle unterrichtenden Lehrkräfte sowie die beiden Klassenkonferenzvertreter der Elternschaft an. Sie entscheidet über die Angelegenheiten die ausschließlich die Klasse oder einzelne ihrer Schülerinnen oder Schüler betreffen.

K wie Kopfläuse

Kopfläuse kann jeder bekommen. Sie sind keine Angelegenheit der persönlichen Sauberkeit. Sollten Sie – wider Erwarten – bei Ihrem Kind Kopfläuse oder Nissen entdecken, dann geraten Sie bitte nicht in Panik. Mittel gegen Verlausung können Sie ohne Rezept erwerben oder auch auf Rezept des Hausarztes / Kinderarztes in der Apotheke erhalten. Kinder dürfen erst dann die Schule wieder besuchen, wenn im Haar auch keine Nissen mehr gefunden werden und der Arzt eine schriftliche Bestätigung erteilt hat. Sie sind verpflichtet, bei Kopflausbefall Ihres Kindes die Schulleitung zu informieren. Ein Informationsschreiben des Gesundheitsamts finden Sie hier.

K wie Krankheit

Falls Ihr Kind erkrankt ist, melden Sie es bitte morgens bis 8 Uhr in der Schule als fehlend bzw. sprechen dies auf den Anrufbeantworter. Wenn Ihr Kind wieder gesund ist, wägen Sie sorgfältig ab, ob es bereits wieder fit genug für einen Schultag ist oder ob es noch 24 Stunden gesund zu Hause sein sollte. Bei einer Magen-Darm-Erkrankung muss Ihr Kind mindestens 48 Stunden nach dem letzten Auftreten der Symptome zu Hause bleiben, da die Viren auch ohne Symptome noch ansteckend sind. Sie helfen damit, eine hohe Ansteckungsrate zu vermeiden. Im Fall von Infektionskrankheiten beachten Sie bitte das Merkblatt im Anhang zu § 34 Abs. 5 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes. Bei längeren Erkrankungen oder in sonstigen besonders begründeten Fällen kann die Schulleitung die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangen.

N wie Notfalltelefonnummmern

Nennen Sie bitte bei der Schulanmeldung bzw. zum Schuljahresbeginn der Schule geeignete Bezugspersonen (Oma, Nachbarin etc.), damit diese benachrichtigt werden können, falls Sie nicht erreichbar sind und Ihr Kind während der Unterrichtszeit aus der Schule abgeholt werden muss (z.B. bei Krankheit). Teilen Sie uns bitte auch im Schuljahresverlauf alle Änderungen der Notfalltelefonnummern mit.

P wie Pausenbrot

Vor Schulbeginn sollte Ihr Kind mit ausreichend Zeit zu Hause frühstücken, damit es die Zeit bis zur Frühstückspause um 9.41 Uhr ohne Zwischenmahlzeit schafft. Als Kneipp-Schule ist uns ein gesundes Schulfrühstück wichtig, daher gehören keine Süßigkeiten wie Bonbons, Kuchen oder Schokolade zur Pausenmahlzeit. Besser geeignet sind frisches Obst und Gemüse (z.B. Äpfel, Karotten oder Gurken) zu einem kernigen Brot mit einem Belag, den Ihr Kind gerne isst. Außerdem nehmen wir am kostenlosen Schulobstprogramm der EU teil, sodass es an vielen Tagen und Wochen im Jahr zusätzliches Obst und Gemüse in der Schule gibt.
Als Getränke eigenen sich Wasser oder Fruchtsäfte in bruchsicheren und wiederauffüllbaren Behältern, die in eine Außentasche des Schulranzens passen. Die Flaschen dürfen während des Unterrichts nicht auf dem Tisch stehen gemäß dem Spruch: „Flasche in die Tasche“. Plastikflaschen sind aus Umweltgründen nicht erwünscht, Glasflaschen aufgrund der Bruchgefahr nicht erlaubt.

S wie Samtgemeinde- und Kreiselternrat

Aus den Reihen des Schulelternrats werden zwei Vertreter/innen für den Samtgemeindeelternrat und den Kreiselternrat gewählt. Da in diesem Elterngremium alle Schulen der Samtgemeinde vertreten sind und zu Wort kommen, erhalten die Mitglieder einen guten Überblick, welche Schwierigkeiten und Lösungen hierfür an anderen Schulen bestehen.

S wie Schulelternrat

Der Schulelternrat setzt sich aus den gewählten Klassenelternvertreter/innen zusammen. Sie wählen aus ihrer Mitte die/den Vorsitzenden des Schulelternrats und deren/dessen Stellevertreter/in. Der Schulelternrat trifft sich mindestens einmal pro Schuljahr und hat in erster Linie eine beratende Funktion. Er wird von der Schulleitung über die allgemeine Schulsituation informiert, die für das Schulleben von allgemeiner Bedeutung sind. Die/der Schulelternratsvorsitzende und sein/e Stellvertreter/in sind Mitglieder der Gesamtkonferenz. Außerdem sind zwei weitere stimmberechtigte Mitglieder des Schulelternrats für die Gesamtkonferenz zu wählen.

S wie Schulordnung

Die Schulordnung ist für die verschiedenen Räume der Schule geordnet. Sie enthält wichtige Informationen, wie die Kinder sich in den verschiedenen Situationen verhalten sollen. Sie wird mit den Kindern am Schuljahresanfang und immer bei Bedarf besprochen. Sie trägt auch dazu bei, Konflikte und Gefahren zu vermieden. Zur Schulordnung geht es hier.

S wie Schulvorstand

Dem Schulvorstand obliegt die wichtige Aufgabe, die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten. Die Entscheidungsbefugnisse des Schulvorstandes sind in § 38 a Abs. 3 NSchG abschließend festgelegt. Der Schulvorstand entscheidet u. a. über den vom Schulleiter aufgestellten Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel, die Zusammenarbeit mit anderen Schulen, die Ausgestaltung der Stundentafel oder Grundsätze für die Durchführung von Projektwochen.

S wie Schulweg

Es steht den Eltern frei, ihr Kind zur Schule zu bringen und nach Ende des Unterrichts (um 11.50 Uhr oder 13.00 Uhr), der Betreuung (um 13.00 Uhr) oder des Ganztags (um 15.00 Uhr) abzuholen. Der Parkraum vor der Schule (Schulhoftor) ist begrenzt, zudem befindet sich dort die Bushaltestelle. Wir bitten Eltern, die ihr Kind mit dem Auto zur Schule bringen, nicht vor der Schule zu halten und zu rangieren, da dies zu Unfällen führen kann. Bitte halten Sie an der Straße „Am Schützenholz“ auf der Seite zum Schulgarten hin. Die Kinder können von dort sicher auf dem Bürgersteig zum Schulhoftor gehen, ohne eine Straße überqueren zu müssen.

Eltern entscheiden gemeinsam mit ihrem Kind, ab welchem Zeitpunkt es alleine zu Fuß, mit einem Roller oder mit dem Fahrrad (jeweils mit Helm) zur Schule kommen kann. Der Zeitpunkt hängt von der individuellen Fähigkeit des Kindes ab, sich im Straßenverkehr sicher zu bewegen. Als groben Richtwert empfehlen wir, einen Roller nicht vor der zweiten Klasse und das Fahrrad nicht vor der dritten Klasse zu nutzen. Die Eltern entscheiden aber in eigener Verantwortung über den Zeitpunkt, nachdem sie sich von den Fähigkeiten des Kindes im Straßenverkehr überzeugt haben.

S wie Smartphone und Smartwatch

Das Mitbringen von digitalen Endgeräten wie Smartphones oder Smartwatches ist nicht erforderlich und wird von Seiten der Schule nicht empfohlen. Sollten Kinder dennoch digitale Endgeräte mitbringen, müssen diese ausgeschaltet in der Schultasche verbleiben. Ihre Nutzung ist auf dem Schulgelände nicht gestattet, da hiermit Bild- und Tonaufnahmen gemacht werden können und es zu einer Verletzung der Rechte am eigenen Bild/der eigenen Tonaufnahme kommen kann. Beachten Sie, dass die Schule für den Verlust oder die Beschädigung eines Geräts keine Haftung übernimmt.

S wie Sportzeug

Zum Sportzeug gehören Sportschuhe für die Halle, Turnhose und T-shirt. Es muss von Montag bis Freitag in der Schule bleiben, da wir manchmal auch außerhalb des Sportunterrichts in die Turnhalle gehen. Wenn ihr Kind am Freitag das Sportzeug mit nach Hause bringt, waschen Sie bitte Turnhose und T-shirt und geben es am Montag wieder mit zur Schule. Herzlichen Dank!

U wie Unfallversicherung

Unfallversicherungsschutz besteht bei allen mit dem Schulbesuch zusammenhängenden Tätigkeiten: auf dem Schulweg, während des Unterrichts, während der Pausen und sonstigen Schulveranstaltungen. Suchen Sie nach einem Schulunfall Ihres Kindes einen Arzt auf, ist dieses unverzüglich der Schulleitung zu melden, da eine Unfallmeldung geschrieben werden muss.

Z wie Zeugnisse und Zensuren

Am Ende des 1. Schuljahres sowie zum Halbjahr und zum Schuljahresende des 2. Schuljahres erhalten die Schüler/innen ein Berichtszeugnis. Es orientiert sich in seinen Aussagen an den Anforderungen der Kerncurricula und an den Möglichkeiten jedes Einzelnen. Es werden sachliche Feststellungen zum Sozial- und Arbeitsverhalten sowie zu den Lernbereichen getroffen. Von Klasse 1 nach 2 gehen die Schüler/innen ohne Versetzungsentscheidung. Eine freiwillige Wiederholung der Klasse 1 ist auf schriftlichen Antrag der Sorgeberechtigten möglich.

In den Klassen 3 und 4 werden die Leistungen in den Fächern mit Zensuren bewertet. Die Halbjahresnote fließt in die Gesamtnote des 2. Halbjahreszeugnisses mit ein. Die Leistungen im Bereich Sozialverhalten und Arbeitsverhalten werden in knappen Formulierungen und eventuell mit ergänzenden Bemerkungen ausgedrückt. Bei Unklarheit ist das Gespräch mit der Lehrkraft zu suchen. Eine Versetzungsentscheidung wird am Ende der 2. und 3. Klasse getroffen“

Z wie zusätzliches Schaubild zu den Elterngremien

Elternvertreter werden in der Regel für zwei Schuljahre gewählt. Falls ein Elternvertreter in dieser Zeit z.B. durch Wegzug ausscheidet, wird neu gewählt. Es werden in den Klassen zwei verschiedene Arten von Elternvertretern (Nr. 1 und 3) mit verschiedenen Funktionen gewählt. Werden für diese Funktionen die gleichen Eltern gewählt, bedeutet dies eine höhere Belastung für diese, daher ist davon abzuraten. Außerdem wirken die bei Nr. 1 gewählten Vertreter im Schulelternrat und eventuell in nachfolgenden Gremien auf Schulebene mit (Nr. 2).

Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4
Elternschaft wählt
1. eine/n Vorsitzende/n
2. eine/n Stellvertreter/in

Elternschaft hat
1. eine/n Vorsitzende/n
2. eine/n Stellvertreter/in

wählt nur bei Bedarf

Elternschaft wählt
1. eine/n Vorsitzende/n
2. eine/n Stellvertreter/in

Elternschaft hat
1. eine/n Vorsitzende/n
2. eine/n Stellvertreter/in

wählt nur bei Bedarf

2. Gremien auf Schul-, Gemeinde- und Kreisebene
Die jeweiligen Vorsitzenden und Stellvertreter/innen aus den Klassen (Nr. 1) bilden gemeinsam den Schulelternrat, der sich mindestens zweimal pro Schuljahr trifft. Der Schulelternrat wählt aus seiner Mitte eine/n Vorsitzende/n und eine/n Stellvertreter/in sowie folgende weitere Vertreter:
a) Vorsitzende/r, Stellvertreter/in und zwei weitere zu wählende Elternvertreter/innen sind Mitglieder in der Gesamtkonferenz.
b) Der Schulelternrat wählt vier Vertreter/innen für den Schulvorstand. Sie dürfen mit den Vertreterinnen der Gesamtkonferenz identisch sein.
c) Der Schulelternrat wählt zwei Vertreter/innen für die Fachkonferenzen.
d) Der Schulelternrat wählt zwei Vertreter/innen für den Samtgemeindeelternrat in Bothel sowie den Kreiselternrat im LK Rotenburg.

Zu a) Der Gesamtkonferenz gehören alle Lehrkräfte, pädagogischen Mitarbeiterinnen und die vier Vertreter/innen der Elternschaft an. Sie tagt in der Regel zweimal pro Schuljahr. Aus der Gesamtkonferenz heraus wählen die Lehrkräfte und pädagogische Mitarbeiterinnen drei Vertreterinnen für den Schulvorstand.

Zu b) Der Schulvorstand setzt sich aus dem Schulleiter (als Vorsitzenden), drei gewählten Vertreter/innen der Lehrkräfte und pädagogische Mitarbeiterinnen sowie den vier Elternvertreterinnen (gewählt im Schulelternrat) zusammen. Er tagt in der Regel zweimal pro Schuljahr.

Zu c) Zu den Fachkonferenzen gehören die Lehrkräfte, die das Fach unterrichten, und jeweils zwei gewählte Elternvertreter/innen. Sie tagen bei Bedarf, z.B. wenn ein neuer Lehrplan oder ein neues Lehrwerk eingeführt wird.

3. Außerdem wählt jede Klassenelternschaft zwei Vertreter und einen Stellvertreter für die Klassenkonferenzen. Klassenkonferenzen sind beispielsweise Zeugniskonferenzen, Erziehungsmittelkonferenzen und Ordnungsmaßnahmenkonferenzen.